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Förderberatung · BEG · KfW

Bis zu 70 % Förderung beim Heizungstausch.

Die Förderlandschaft für Heiztechnik ist komplex – und ändert sich regelmäßig. Wir halten uns auf dem Laufenden und beantragen die Förderung für Sie. Persönlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.

So setzt sich die Förderung zusammen.

Die BEG-Förderung besteht aus mehreren kombinierbaren Bausteinen. Im besten Fall übernimmt der Staat 70 % Ihrer Investition.

30 %

Basisförderung

Für jeden Einbau einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung im Bestand – unabhängig vom Einkommen.

+20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Wenn Sie eine funktionierende Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.

+5 %

Effizienz-Bonus

Für natürliche Kältemittel in der Wärmepumpe (z. B. R290 Propan) oder Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Systeme.

+20 %

Einkommens-Bonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr.

Förderobergrenze: Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt (60.000 € bei Gebäuden mit Effizienznachweis). Stand: 2024 – Konditionen prüfen wir beim Beratungsgespräch aktuell.

Von der Beratung bis zur Auszahlung.

Wir begleiten Sie durch jeden Schritt – Sie müssen sich um nichts kümmern.

01

Kostenlose Beratung

Wir prüfen Ihr Gebäude, Ihre aktuelle Heizanlage und Ihren Förderstatus. Kein Verkaufsgespräch – nur ehrliche Einschätzung.

02

Angebot & Antragsvorbereitung

Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Parallel bereiten wir alle Unterlagen für den BAFA-Antrag vor – das machen wir für Sie.

03

Antragstellung vor Auftragserteilung

Der Förderantrag muss vor Beauftragung gestellt werden. Wir kümmern uns darum, Sie müssen nichts tun außer unterschreiben.

04

Installation & Abnahme

Nach Förderbewilligung führen wir die Arbeiten fachgerecht aus. Alle technischen Nachweise für die Abrechnung liefern wir mit.

05

Auszahlung & Abrechnung

Nach Abschluss reichen wir die Verwendungsnachweise ein. Der Förder­zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Weitere Förderprogramme.

KfW 261 – Bundeskredit

Zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € für energetische Sanierung. Kombinierbar mit BEG-Zuschüssen für nicht geförderte Maßnahmen.

ISB Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank RLP bietet zusätzliche Landesförderprogramme für Wohngebäude – aktuell prüfen wir, was zu Ihrem Objekt passt.

Solar & Batteriespeicher

Viele Kommunen in der Westpfalz haben eigene Fördertöpfe für PV und Speicher. In Kombination mit einer Wärmepumpe lassen sich Synergien optimal nutzen.

Häufige Fragen zur Förderung.

Wie viel Förderung bekomme ich bei einer Wärmepumpe?

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind bis zu 70 % der Investitionskosten möglich – bestehend aus 30 % Basisförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch und bis zu 20 % Einkommensbonus.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Nein. Wir unterstützen Sie als Fachbetrieb bei der Antragstellung im BAFA-Portal und stellen alle erforderlichen technischen Nachweise bereit.

Kann ich Förderung und KfW-Kredit kombinieren?

Ja. BEG-Zuschuss (BAFA) und KfW-Kredit können für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude kombiniert werden.

Gilt die Förderung auch für ältere Gebäude?

Ja, gerade bei Bestandsgebäuden mit alter Heizung (Gas oder Öl) sind die Förderbedingungen besonders attraktiv – der Klimageschwindigkeitsbonus gilt explizit für den Heizungstausch.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Nach Antragstellung beim BAFA dauert die Bewilligung in der Regel 4–8 Wochen. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.

Kostenlos & unverbindlich

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Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben – wir prüfen innerhalb eines Werktags, welche Förderung für Sie in Frage kommt und was alles möglich ist.

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